Die regelmäßige Prüfung von Brandmeldeanlagen ist wichtig und entscheidend, um die Funktionsfähigkeit im Brandfall – und somit die frühzeitigt Alarmierung im Gebäude – zu gewährleisten.
Prüfung von Brandmeldeanlagen
Die Prüfung von Brandmeldeanlagen (BMA) ist in verschiedene Bereiche und Intervalle eingeteilt. Die Verantwortung zur Einhaltung der verschiedenen Prüffristen nach DIN 14675 „Vorgaben zum Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen“ und DIN VDE 0833 „Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall“ liegt beim Gebäudebetreiber.
Vierteljährliche Inspektion
Einmal pro Quartal ist eine Inspektion der Brandmeldeanlage nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 erforderlich. Im Rahmen dessen wird folgendes geprüft:
- Verschmutzungen und Beschädigungen von Komponenten (z. B. Brandmeldern)
- Bauliche Veränderungen
- Änderungen an der Umgebungssituation (z. B. durch Umbaumaßnahmen oder veränderte Gebäudenutzung)
Zudem ist alle 3 Monate einen Sichtprüfung von Brandmeldeanlagen durch eine unterwiesene Person vorgeschrieben.
Jährliche Prüfung
Die jährliche BMA-Prüfung nach DIN 14675 durch einen Sachkundigen umfasst u. a. die Prüfung von:
- Komponenten auf Verschmutzungen
- Komponenten auf Beschädigungen
- Melder und Anzeigen der BMA
- Alarmierungseinrichtungen (Sirenen und Blitzleuchten)
- Ansteuerung weiterer Brandschutzeinrichtungen (Löschanlagen, Feststellanlagen, Aufzüge)
- Energieversorgung (inkl. Notstrom)
Gut zu wissen: Für die BMA-Prüfung wird der Hauptmelder abgeschaltet, sodass keine Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt.
Wiederkehrende Prüfung
Zusätzlich ist spätestens alle 3 Jahre die wiederkehrende Prüfung durch einen externen Prüfsachverständigen laut TPrüfV (Technischer Prüfverordnung) notwendig. Falls die erforderliche Sachverständigenprüfung der Brandmeldeanlage nicht erfolgt ist, kann ein Bußgeld (gemäß Landesbauordnung) sowie der Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall drohen.
Wichtig: Die Ergebnisse sämtlicher BMA-Prüfungen sind in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Falls dies nicht erfolgt, liegt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit vor.
Weitere Prüfmaßnahmen/-pflichten
Neben den obigen BMA-Prüfungen sind weitere Maßnahmen vorgeschrieben. Dazu zählt u. a. der Austausch der Akku-Notstromversorgung mindestens alle 4 Jahre.
Darüber hinaus ist alle 5 bis 8 Jahre der Austausch der Brandmelder erforderlich.
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Wichtig: Nach erfolgreicher BMA-Prüfung händigen wir Ihnen direkt die Prüfbescheinigung aus, sodass sie alle DIN-Vorgaben erfüllen. Zudem erfolgt selbstverständlich die ordnungsgemäße Dokumentation im Betriebsbuch der Anlage.