Brandmeldekonzept nach DIN 14675

Das Brandmeldekonzept nach DIN 14675 Abschnitt 5 bildet die Grundlage der Planung einer Brandmeldeanlage.

Brandmeldekonzept vom Profi-CWS Fire Safety

Individuelle Expertenberatung

Unverbindlich und kompetent für Ihre Branche

Sind Sie bereits Kunde?
Hidden Fields

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier

6 November 2023 Fire Safety

Das Brandmeldekonzept nach DIN 14675 Abschnitt 5 bildet die Grundlage der Planung einer Brandmeldeanlage. Es berücksichtigt Anforderungen des Baurechts, der Feuerwehr, des Arbeitsschutzes, der Versicherer und des Gebäudebetreibers.

So fasst es die grundlegenden Anforderungen an Systemkomponenten sowie die Anbindung an die Feuerwehr und andere (Brandschutz-) Einrichtungen zusammen. Demnach ist es ein wesentlicher Bestandteil für eine optimale und rechtskonforme Planung, Installation und Betrieb der Brandmeldeanlage.

Brandmeldekonzept im Detail

Das Brandmeldekonzept ist in enger Abstimmung mit Behörden, Feuerwehr, Versicherer, Fachplaner und -errichter zu erstellen.

Die Verantwortung für die Erstellung, Vollständigkeit und Genauigkeit des Brandmeldekonzeptes nach DIN 14675 liegt beim Auftraggeber der Brandmeldeanlage. Dieser kann eine Fachfirma mit der Erstellung des Konzeptes beauftragen.

Dabei muss das Brandmeldekonzept nach DIN 14675 mindestens die folgenden Angaben beinhalten:

  • Gebäudebeschreibung (Art und Nutzung)
  • Schutzziel
  • Überwachungsumfang – Kategorie 1 bis 4
  • Anlagenaufbau (inkl. Notstrom)
  • Standort bzw. Zugang zur BMZ und FIZ
  • Art der Alarmierung (intern/extern)
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Fehlalarmen (auf Basis von Umwelteinflüssen und Störgrößen)
  • Anbindung an die Feuerwehr
  • Vorgaben für Brandfallsteuerung
  • Vorgaben für Dokumentation (Betriebsbuch)
  • Vorgaben für Wartung und Prüfung

Überwachungsumfang nach DIN 14675

Der festzulegende Überwachungsumfang nach DIN 14675 gliedert sich in vier Bereiche. Darüber hinaus hat der Gebäudebetreiber die Option, weitere Gebäudebereiche in der BMA-Planung zu berücksichtigen, die nicht aus baurechtlicher oder versicherungstechnischer Sicht erforderlich sind.

1. Vollschutz

Der Vollschutz umfasst alle Gebäudebereiche. Das heißt, dass alle Räume, Lüftungsanlagen, Kanäle und Schächte mit Brandmeldern ausgestattet und überwacht werden. Ausgenommen sind lediglich Räume mit sehr geringer Brandlast, bspw. Sanitärräume, oder Kanäle mit feuerbeständiger Abtrennung.
 

2. Teilschutz

Der Teilschutz beschränkt sich auf besonders gefährdete Gebäudebereiche. Dabei ist die Trennung der Gebäudebereiche mit und ohne Überwachung mit mindestens einer feuerbeständigen Wand bzw. Decke sicherzustellen.

3. Schutz der Fluchtwege

Der Schutz der Fluchtwege begrenzt sich auf alle Gebäudebereiche, die an einen Flucht- und Rettungsweg angrenzen oder durch die dieser führt. Hinzu kommen Räume, in denen ein Brand von Personen nicht frühzeitig erkannt werden kann, bspw. im Archiv oder Technikraum.

4. Einrichtungsschutz

Der Einrichtungsschutz fokussiert den Schutz von Sachwerten (z. B. wertvoller Güter oder technische Anlagen) und nicht den Personenschutz. Er kommt z. B. in Museen, Produktionsstätten oder Rechenzentren zum Tragen.

Brandmeldekonzept erstellen lassen

Die Erstellung eines Brandmeldekonzeptes erfordert Fachwissen über die rechtlichen Vorgaben. Grundlage dazu bilden das Brandschutzkonzept, die Baugenehmigung oder Versicherungsauflagen.

Sie benötigen ein Brandmeldekonzept?

Das erfahrene Team der CWS Fire Safety erstellt Brandmeldekonzepte nach DIN 14675. Nach Anfertigung erfolgt die Vorlage bei der Feuerwehr (bzw. Brandschutzdienststelle), dem Sachverständigen und dem Betreiber zur Prüfung und Freigabe. Im Anschluss führen wir die Planung, Installation und Wartung der Brandmeldeanlage durch.

Haben Sie noch Fragen zum Brandmeldeanlagenkonzept nach DIN 14675?

*** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlande tätig! ***

Left
Right

Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: Link

Hidden Fields