Inspektion und Wartung einer Brandmeldeanlage

BMA warnen frühzeitig, steuern weitere Brandschutzanlagen an und informieren die Feuerwehr. Wartung und Inspektion sind vorgeschrieben und zwingend notwendig.

Wartung und Inspektion der Brandmeldeanlage-CWS Fire Safety

Individuelle Expertenberatung

Unverbindlich und kompetent für Ihre Branche

Sind Sie bereits Kunde?
Hidden Fields

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier

21 Juli 2021 Fire Safety

Brandmeldeanlagen warnen frühzeitig bei Gefahr, informieren gezielt über die Gefahrenquelle und steuern teilweise auch eigenständig erste Brandschutzmaßnahmen an. Damit das auch im Ernstfall funktioniert, ist es wichtig, die vorgeschriebene BMA Wartung nach DIN 14675 durchzuführen. Erfahren Sie jetzt:

  • wer zur BMA Wartung nach DIN 14675  verpflichtet ist,
  • was die Wartung beinhaltet und
  • wer diese durchführen darf.

Sinn & Zweck einer Brandmeldeanlage

Eine Brandmeldeanlage (kurz BMA) gehört zum vorbeugenden Brandschutz und ist im Gebäude verbaut. Die BMA warnt bei Gefahr durch Rauch, Gas oder Feuer frühzeitig und kann auf die örtliche Feuerwehr aufgeschaltet sein. So alarmiert eine aufgeschaltete BMA im Brandfall die örtliche Feuerwehr und löst die interne Alarmierung aus.

Gut zu wissen: Die Brandmeldeanlage besteht aus mehreren Teilen wie Brandmelder, Handtaster, Signalgebern (Blitzleuchte und Sirene), einer Feuerwehrinformationszentrale wie auch einem Feuerwehrschlüsseldepot und den Feuerwehrlaufkarten.

Zudem kann eine Brandmeldeanlage weitere Maßnahmen ansteuern wie das Öffnen von Rauchabzügen, das Verschließen von Brandabschlüssen oder ähnliche Brandschutzanlagen. Dadurch bleiben Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei, sodass sich anwesende Personen in Sicherheit bringen können. So kann eine Brandmeldeanlage lebensentscheidend sein!

Wartung Brandmeldeanlage nach DIN 14675-CWS Fire Safety

Pflicht zur Inspektion und Wartung einer Brandmeldeanlage

Ist eine BMA baurechtlich gefordert, besteht die Pflicht zur jährlichen Wartung und zur vierteljährlichen Inspektion gemäß den Aufschaltbedingungen der Feuerwehr.

Die Wartung darf nur durch eine zertifizierte Fachfirma durchgeführt werden. Die Inspektion kann auch durch eine unterwiesene Person des Betreibers durchgeführt werden. In der Regel übernimmt dies aber auch eine Fachfirma. Grundsätzlich müssen Fachfirmen für BMA die Vorgaben gemäß DIN 14675 erfüllen und diese auch nachweisen.

Die CWS Fire Safety ist ein zertifizierter Fachbetrieb. Wir führen gerne die Inspektion und Wartung Ihrer Brandmeldeanlage durch.
Jetzt Wartungskosten anfragen.

Inspektion einer Brandmeldeanlage

Die Inspektion ist vierteljährlich laut DIN 14675 vorgeschrieben und kann durch eine unterwiesene Person erfolgen.

Bei der Inspektion wird auf Verschmutzungen und Beschädigungen von Brandmeldekomponenten geachtet. Zudem wird geprüft, ob es bauliche Veränderungen oder Änderungen an der Umgebungssituation, z. B. durch einen Umbau oder einer Nutzungsänderung, gibt.

Wartung einer Brandmeldeanlage

Die Wartung einer BMA ist mindestens einmal jährlich vorgeschrieben. Für die Wartung wird der Hauptmelder abgeschaltet, damit keine Alarmierung an die örtliche Feuerwehr erfolgt.

Neben der Sichtprüfung wird geprüft, ob die Melder (Rauchmelder wie auch Handtaster) auslösen und die Anzeige an der Feuerwehrinformationszentrale mit dem Feuerwehr-Bedienfeld korrekt sind. Zudem wird kontrolliert, ob weitere Alarmierungs- und Brandschutzeinrichtungen angesteuert und ausgelöst werden. Des Weiteren werden die Batterien durch Messung von Ruhe- und Laststrom bzw. Spannung überprüft, da eine Brandmeldeanlage auch ohne Strom funktionieren muss.

 

Bei der Wartung einer Brandmeldeanlage müssen immer wieder einzelne Verschleißteile bzw. Elemente ausgetauscht werden. So müssen:

  • Akkus der Notstromversorgung nach Herstellerangaben alle 4 Jahre getauscht werden
  • Brandmelder mit Verschmutzungskompensation spätestens nach 8 Jahren getauscht werden, ohne Verschmutzungskompensation spätestens nach 5 Jahren

Gut zu wissen: Oftmals wird die Inspektion auch durch die Fachfirma ausgeführt, die die Wartung vornimmt. Deshalb wird die Überprüfung der Melder meistens auf das Jahr verteilt. Das heißt, jedes Quartal werden 25 % der Melder überprüft, sodass nach einem Jahr alle Melder einmal überprüft worden sind.

 

Brandmelder werden dabei mit einem Prüfgas getestet, Thermomelder werden durch einen Hitzeprüfknopf aufgeheizt, bis sie Alarm geben. Anschließend wird anhand der Nummer des Brandmelders in der Feuerwehrinformationszentrale überprüft, ob der Melder auch detektiert hat.

Warnmelder Wartung an hohen Decken mit Wartungsstange

Alle verbundenen Anlagen, die durch Auslösung von der Brandmeldeanlage angesteuert werden, werden bei der Wartung der BMA überprüft. Abhängig von den Anforderungen können das z. B. folgende Brandschutzvorrichtungen sein:

  • Öffnen von Rauchabzügen und Fluchttüren
  • Verschließen von Brandschutztüren und Brandschutztore
  • Aufzug der automatisch ins Untergeschoss fährt oder in einen Bereich, wo keine Auslösung stattfindet
  • Abschaltung von Lüftungsanlagen

Hinweis: Falls verschiedene Firmen die verbundenen Brandschutzeinrichtungen prüfen, sollten die Anlagen am besten am gleichen Tag gewartet werden.

Qualität bei der Brandmeldeanlagen Wartung

Alle zu prüfenden Elemente einer Brandmeldeanlage werden anhand einer Checkliste vorgenommen. Zudem wird die BMA Wartung auch in einem Betriebsbuch festgehalten. Eine Prüfbescheinigung wird dem Betreiber ausgehändigt. So werden die Vorgaben der DIN 14675, der DIN VDE 0833 wie auch der ISO 9001 eingehalten.

Unsere Servicetechniker werden regelmäßig – spätestens alle 4 Jahre – auf den aktuellen Stand der Technik für Brandmeldeanlagen gebracht. So werden unsere Servicetechniker in der eigenen Bildungsstätte – Fire Safety Academy -  in allen Brandschutzbereichen regelmäßig ausgebildet bzw. fortgebildet. Jetzt Wartungskosten für Ihre Brandmeldeanlage anfragen.

Überblick

zur Inspektion, Wartung und Instandhaltung von BMA

Jährlich

Jährliche Wartung der BMA durch einen Sachkundigen

Vierteljährlich

Vierteljährliche Inspektion durch eine unterwiesene Person

Alle 4 Jahre

Tausch der Akku-Notstromversorgung

Alle 5 bis 8 Jahre

Tausch der Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation spätestens nach 8 Jahre, ohne Verschmutzungskompensation spätestens nach 5 Jahren

Richtlinien

Hierbei gelten die folgenden Richtlinien:

  • DIN 14675 Vorgaben zum Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen
  • DIN VDE 0833 Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
  • ISO 9001 Norm für Qualitätsmanagementsysteme

Haben Sie noch Fragen zur Wartung einer Brandmeldeanlage?

*** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlande tätig! ***

Left
Right

Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: Link

Hidden Fields