Gebäudeklassen und Sonderbauten

Die Einordnung in Gebäudeklasse oder als Sonderbau beeinflussen die Anforderungen an den Brandschutz. CWS gibt Ihnen einen Überblick.

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25 Januar 2023 Fire Safety

Gebäudeklassen, Sonderbauten und der Brandschutz

Der Brandschutz und die Standsicherheit von Gebäuden ist in Deutschland grundsätzlich in der Musterbauordnung (MBO) geregelt. Allerdings hat jedes Bundesland noch eine eigene Landesbauordnung (z. B. BauO NRW), die zusätzlich zu berücksichtigen ist. In den Bauordnungen geben die jeweiligen Gebäudeklassen vor, was aus Brandschutzsicht berücksichtig werden muss. Kann ein Gebäude keiner Gebäudeklasse zugeordnet werden, ist es ein Sonderbau, wo individuelle Anforderungen bestehen können. Wir geben Ihnen in diesem Blogartikel eine anschauliche Übersicht zu den definierten Gebäudeklassen, den Brandschutzanforderungen und was alles zu Sonderbauten gehört.

Vorschrift – die Musterbauordnung

Die allgemeine Musterbauordnung regelt den Standard- und Mindestbau von baulichen Anlagen und Bauprodukten. Spezifische Anforderung darüber hinaus, können durch die Landesbauordnung der Bundesländer bestehen. Sinn und Zweck ist es, Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird.

Musterbauordnung Gebäudeklasse Sonderbau

Regelbau und Sonderbau

Gebäudeklassen Sonderbauten Brandschutz

Aus Sicht des Brandschutzes, werden umgangssprachlich Gebäude in zwei Arten eingeteilt: 

  1. Regelbau, auch Standardbau genannt 

  1. Sonderbau 

Die Gebäudeklassen beziehen sich grundsätzlich auf einen Regelbau und haben die Musterbauordnung als Grundlage. Als Sonderbauten werden Gebäude mit besonderer Art oder Nutzung bezeichnet und unterliegen besonderen Anforderungen, dazu später mehr. 

Sinn und Zweck von Gebäudeklassen

Der Brandschutz in einem Gebäude, soll zum einen das Gebäude selbst, aber auch umliegende Gebäude der Nachbarschaft schützen. Je höher die Gefahr besteht, das andere Gebäudeteile oder Nachbarsgebäude in Mitleidenschaft gezogen werden können, je höher ist die Gebäudeklasse. Ein freistehendes Einfamilienhaus hat beispielsweise ein geringeres Gefahrenpotential als ein mehrstöckiges Wohnhaus.

Brandschutz Gebäudeklasse

Festlegung von Gebäudeklassen

Gebäudeklassen sind in §2 der Musterbauordnung geregelt. Es sind fünf Gebäudeklassen festgelegt, die anhand von Höhe und der Ausdehnung - den Nutzungseinheiten (NE) und der Brutto-Gesamtfläche - kategorisiert sind. Die Einteilung von Gebäuden in Klassen geben Auskunft über die Brandschutz-Anforderungen, z. B. welche Baustoffe verwendet werden dürfen. Je höher das Gebäude einer Klasse eingestuft worden ist, desto höher sind die Anforderungen. Die steigenden Anforderungen hängen mit dem steigenden Gefahrenpotential zusammen. 

Festlegung der Höhe für die Einordnung in eine Gebäudeklasse

Die Höhe eines Gebäudes wird berechnet von der Geländeoberfläche bis zur Fußbodenoberkante.

Festlegung der Nutzungseinheit für die Einordnung in einer Gebäudeklasse 

Als Nutzungseinheit (NE) wird ein feststehender Bereich, wie beispielweise eine Wohneinheit oder eine Büroeinheit bezeichnet. Die Anzahl oder Größe der Zimmer spielen erstmal keine Rolle. Die Brutto-Gesamtgrundfläche der Nutzungseinheit ist ausschlaggebend, für die Einordnung in die Gebäudeklasse. Die Bruttogrundfläche ist die gesamte überbaute Fläche über dem Fundament inkl. Mauern. 

Gebäudeklassen Legendenbezeichnung

Brandschutz für Gebäudeklassen und Sonderbauten

Haben Sie Fragen und wünschen eine Beratung zum Brandschutz der Gebäudeklassen oder Sonderbauten? Unsere regionalen Fachexperten unterstützen Sie gerne.

Unterschied Baustoffe und Bauteile

Was sind Baustoffe und was muss bzgl. Brandschutz berücksichtigt werden?

Baustoffe sind die Grundmaterial, um eine bauliche Anlage zu erstellen, wie z.B. Beton, Zement, Stahl. 

  • Nicht brennbare Baustoffe: Baustoffklasse A1, A2 z. B. Sand, Kies, Lehm 
  • Schwerentflammbare Baustoffe: Baustoffklasse B1 z. B. Holzwolle-Leichtbauplatten, Gipskartonplatten, Rohre aus PVC 
  • Normalentflammbare Baustoffe: Baustoffklasse B2 z. B. Holz, Gipskarton-Verbundplatte 
  • Leichtentflammbare Baustoffe: Baustoffklasse B3 z. B. Stroh, unbehandelte Schafwolle 

Was sind Bausteile und was muss bzgl. Brandschutz berücksichtigt werden?

Bauteile werden aus Baustoffen erstellt z. B. Wände, Decken, Stützen, Treppen. 

  • Feuerbeständige Bauteile: mind. 90 min. Feuerwiderstand 
  • Hochfeuerhemmende Bauteile: mind. 60 min Feuerwiderstand 
  • Feuerhemmende Bauteile: mind. 30 min Feuerwiderstand 

Übersicht der Gebäudeklassen nach MBO (2020)

Gebäudeklasse 1a

Zu der Gebäudeklasse 1a "Freistehende Gebäude" gehören beispielsweise Einfamilienhäuser.

Gebäudeberechnung

  • Gefahrenpotential: sehr gering
  • Höhe: max. 7 m
  • Nutzungseinheiten: max. 2 NE, die insgesamt nicht mehr als 400 m2 Grundfläche haben

Brandschutz-Anforderung

  • Bauteile: feuerhemmend
Gebäudeklasse 1a Freistehendes Gebäude

Gebäudeklasse 1b

Zu der Gebäudeklasse 1b "Freistehendes Land- oder Forstwirtschaftlich genutztes Gebäude" gehören beispielsweise Bauernhöfe.

Gebäudeberechnung

  • Gefahrenpotential: sehr gering 
  • Höhe: max. 7 m 
  • Nutzungseinheiten: max. 2 NE 

Brandschutz-Anforderungen

  • Bauteile: feuerhemmend
Gebäudeklasse 1b Land- und Forstwirtschaft

Gebäudeklasse 2

Zu der Gebäudeklasse 2 "nicht freistehende Gebäude" gehören beispielsweise Reihenhäuser, Doppelhaushälften wie auch nicht freistehende Gebäude.

Gebäudeberechnung

  • Gefahrenpotential: leicht erhöht 
  • Höhe: max. 7 m 
  • Nutzungseinheiten: mehr als 2 NE, deren Grundfläche größer als 400 m2 sind 

Brandschutz-Anforderungen

  • Bauteile: feuerhemmend

Gebäudeklasse 2 Nicht freistehende Gebäude

Gebäudeklasse 3

Zu der Gebäudeklasse 3 "Sonstige Gebäude" gehören beispielsweise Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien mit Büros.

Gebäudeberechnung

  • Gefahrenpotential: leicht erhöht 
  • Höhe: max. 7 m 
  • Nutzungseinheiten: mehr als 2 NE, deren Grundfläche größer als 400 m2 sind 

Brandschutz-Anforderungen

  • Bauteile: feuerhemmend

Gebäudeklasse 3 Sonstige Gebäude

Gebäudeklasse 4

Zu der Gebäudeklasse 4 gehören beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien mit Büros die max. 13 m hoch sind.

Gebäudeberechnung

  • Gefahrenpotential: hoch 
  • Höhe: max. 13 m 
  • Nutzungseinheiten: mehr als 2 NE, je NE max. 400 m2 Grundfläche 

Brandschutz-Anforderungen 

  • Bauteile: hochfeuerhemmend 

Gebäudeklasse 4

Gebäudeklasse 5

Zu der Gebäudeklasse 5 "Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude" gehören Mehrfamilienhäuser und Bürokomplexe die bis zu 22m Hoch sind.

Gebäudeberechnung

  • Gefahrenpotential: sehr hoch 
  • Höhe: bis zu 22 m 
  • Nutzungseinheiten: mehr als 400 m2 Grundfläche je NE 

Brandschutz-Anforderungen

  • Bauteile: feuerbeständig 
Gebäudeklasse 5 Sonstige und unterirdische Gebäude

Brandschutz der Gebäudeklassen

Wir können Ihnen in diesem Blogartikel nur einen allgemeinen Überblick zu den Brandschutz-Anforderungen nach MBO geben. Wenn Sie ein konkretes Anliegen haben und Unterstützung benötigen, stehen unsere regionalen Fachexperten Ihnen gerne zur Verfügung.

Sonderbauten / Sonderbau nach MBO

Als Sonderbauten werden Anlagen und Räume bezeichnet, die ein besonderes Gefahrenpotential aufweisen aufgrund der Nutzung oder des Aussaß. Damit ist nicht ein höheres Gefahrenpotential gemeint, aber ein anderer Umgang mit der Gefahr. Ein Krankenhaus, welches ein Sonderbau darstellt, stellt aufgrund der Anzahl der Personen bzw. die eingeschränkte Selbstrettungsfähigkeit der Personen eine besondere Gefahr dar, die bei der Planung von Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt werden muss.  

Gebäudeklassen Sonderbauten nach MBO
Beispiel Sonderbau Brandschutz

Der Sonderbau unterliegt besonderen Anforderungen aber auch Erleichterungen. Teilweise sind diese Anforderungen und Erleichterungen geregelt, teilweise müssen die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Bei Sonderbauten, können aber auch die Anforderungen der Gebäudeklasse als Basis-Anforderung berücksichtigt werden. Anforderungen der Gebäudeklassen ergänzen also Anforderungen der Sonderbauten.

Beispiele für Sonderbauten:

  • Hochhäuser mit mehr als 22 m Höhe 
  • Bauliche Anlage (z. B. Baukran) mit mehr als 30 m Höhe 
  • Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung 
  • Verkaufsstätten mit mehr als 800 m² Grundfläche 
  • Gebäude mit Räumen zur Nutzung als Büro- oder Verwaltung und einzeln eine Grundfläche von mehr als 400 m² haben,  
  • Gebäuden mit Räumen die von mehr als 100 Personen ausgelegt sind 
  • Versammlungsstätten für mehr als 200 Besucher und im Freien für mehr als 1000 Besucher 
  • Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen im Gebäude oder mehr als 1.000 Gastplätze im Freien, Beherbergungsgaststätten mit mehr als 12 Betten, Spielhallen mit mehr als 150 m2 
  • Gebäude zur Pflege oder Betreuung von Personen mit mehr als 6 Personen, Intensivpflege oder gemeinsamer Rettungsweg für mehr als 12 Personen 
  • Krankenhäuser 
  • Einrichtungen zur Unterbringung von Personen 
  • Tageseinrichtungen 
  • Schulen Hochschulen 
  • Justizvollzugsanstalten 
  • Camping- und Stellplätze 
  • Freizeit- und Vergnügungspark 
  • Regallager mit Lagergut über 7,50 m Höhe 
  • Bauliche Anlagen zur Nutzung oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr 
  • Anlagen und Räume die ein ähnliches Gefahrenpotential haben wie die zuvorgenanten Sonderbauten 

Was ist der Unterschied zwischen Gebäude und bauliche Anlagen?

Wenn aus Bauprodukten hergestellte Anlagen mit dem Erdboden verbunden sind, spricht man von baulichen Anlagen. Dazu zählen z. B. Gerüste, Stellplätze für Fahrzeuge, Freizeitparks, Campingplätze, Lagerplätze oder Aufschüttungen (siehe MBO 2002 §2(1)). Gebäude sind überdeckte bauliche Anlagen, die selbstständig genutzt werden können und dem Schutz von Menschen, Tiere oder Sachen dienen (siehe MBO §2(2)). 

Welche Gebäudeklassen gibt es?

Es gibt fünf Gebäudeklassen. Sie unterscheiden sich in der Gebäudehöhe und der Ausdehnung. Abhängig von der Einteilung in eine Gebäudeklasse, unterscheiden sich die Anforderungen zum Brandschutz. Je höher das Gefährdungspotential, desto höher die Vorgaben zu den verwendeten Baustoffen und Bauteilen. 

Was hat der Brandschutz mit der Gebäudeklasse zu tun?

Je Gebäudeklasse gibt es Vorgaben zum Brandschutz, das betrifft vor allem die Auswahl der Bauteile und Baustoffe. Es gibt feuerhemmende oder auch feuerbeständige Baustoffe und Baumaterialen, die Rauch oder Feuer von 30 bis 180 min aufhalten und so Menschen, Tiere und Sachwerte besser geschützt werden können. Je höhere das Gefahrenpotential ist, desto höher sind die Vorgaben für den Brandschutz.

Fazit zu Gebäudeklassen, Sonderbauten und der Brandschutz

Neben der Musterbauordnung ist auch die Landesbauordnung zu berücksichtigen. Bereits bei der Planung eines Gebäudes, sollte die Gebäudeklasse und damit die Anforderungen an den Brandschutz berücksichtigt werden. Weniger Quadratmeter oder die Höhe machen einen entscheidenden Unterschied bei den Brandschutzanforderungen! Gerne stehen wir Ihnen beratend oder ausführend zur Seite.

Haben Sie noch Fragen zum Brandschutz bei den Gebäudeklassen und dem Sonderbau?

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