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Know-how 8 März 2023 Fire Safety Betrieblicher Brandschutz umfasst den Umgang mit Brand- und explosionsgefährdeten Bereichen wie auch mit brennbaren Stoffen und Gemischen im Betrieb. Zudem ist geregelt, wer für was im betrieblichen Brandschutz verantwortlich ist und welche Brandschutzmaßnahmen im Betrieb umgesetzt werden sollten. Wir geben Ihnen in diesem Blogartikel einen kompakten Überblick zum Thema „Betrieblicher Brandschutz“. Brandursachen in Deutschland Betrieblicher Brandschutz fängt mit dem Wissen zu den Brandursachen an. Die Hauptursachen für Brände in Arbeitsstätten sind Folgende: Unsachgemäßer Umgang mit Arbeitsmitteln, Einrichtungen, Stoffen und Gemischen Mangelnde Schulung des Personals Mangelndes Risikobewusstsein beim Umgang mit gefährlichen Materialien und Zündquellen Fehlerhafte oder überlastete elektrische Systeme und Betriebsmittel Mangel an Wartung und Instandhaltung Verteilung der Brandursachen von 2002 - 2019 über alle Lebensbereiche hinweg in Deutschland. Verantwortlichkeit betrieblicher Brandschutz 1. Unternehmer:innen und Führungskräfte Zu den Aufgaben bzgl. betrieblicher Brandschutz gehören: Gefährdungsbeurteilung zur Brandgefährdung erstellen Technische und organisatorische Maßnahmen treffen und überwachen Feuerlöscheinrichtungen bereitstellen und instand halten Beschäftigte im Brandschutz unterrichten (Prävention und Brandbekämpfung) Jährliche Brandschutzunterweisung durchführen Wirksamkeit der Maßnahmen z. B. durch Übungen überprüfen Unternehmer und Führungskräfte können für Ihre Aufgaben weitere Personen beauftragten wie z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Beschäftigte u. Ä. 2. Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Brandschutz-Kenntnissen Zu den Aufgaben bzgl. betrieblicher Brandschutz gehören: Intern zum Brandschutz beraten Auf Brandgefahren achten und bei Brandschutzmängeln informieren und Maßnahmen vorschlagen Brandursachen untersuchen, entsprechende Maßnahmen zur verbesserten Brandverhütung vorschlagen Alle Beschäftigten zum Brandschutz informieren und unterweisen. Wenn Brandschutzbeauftragte/r vorhanden, dann Zusammenarbeit, um betriebliche Abläufe brandschutzgerecht zu schützen 3. Brandschutzbeauftragte/r Brandschutzbeauftragte sind im betrieblichen Brandschutz notwendig, wenn fachspezifische Vorschriften wie das Baurecht, das Arbeitsstättenrecht oder die Bedingungen der Sachversicherer dieses vorschreiben. Alle Aufgaben, die Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV 205-003 beschrieben. Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten im betrieblichen Brandschutz gehören bspw.: Betriebsanlagen aus Brandschutzsicht zu planen und auszuführen Arbeitsverfahren und der Einsatz von Arbeitsstoffen aus Brandschutzsicht zu beurteilen Brand- und Explosionsgefahren zu identifizieren Mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehren und Feuerversicherern zusammen zu arbeiten Erstellung von z. B. Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne Beschäftigte des Unternehmen Aus- und Fortbildung z. B. zu Brandschutzhelfern 4. Beschäftigte Zu den Aufgaben bzgl. betrieblicher Brandschutz gehören: Bei der Brandschutzunterweisung mitzumachen Eigenes Verhalten anpassen, sodass keine Brände und Explosionen entstehen können Im Brandfall Anweisungen wie bspw. andere Beschäftigte zu warnen, befolgen 5. Sicherheitsbeauftragte Zu den Aufgaben bzgl. betrieblicher Brandschutz gehören: Unterstützung bei Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen Auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen 6. Brandschutzhelfern Grundsätzlich sind 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden, es sei denn, die Gefährdungsbeurteilung stellt eine andere Anzahl als notwendig da. Zu den Aufgaben bzgl. betrieblicher Brandschutz gehören: Bekämpfung von Entstehungsbränden Sicherstellung das gefährdete Personen im Brandfall flüchten können, ohne sich selbst zu gefährden Weitere Inhalte Falls Sie Fragen zu den Verantwortlichkeiten und Aufgaben im betrieblichen Brandschutz haben oder einen externen Brandschutzbeauftragten benötigen, kontaktieren Sie uns gern. Betrieblicher Brandschutz nach Bereichen A) Brandgefährdete Bereich B) Explosionsgefährdete Bereiche C) Brennbare Stoffe und Gemische im Betrieb A) Brandgefährdete Bereiche Im betrieblichen Brandschutz wird von brandgefährdeten Bereichen gesprochen, wenn brennbare Stoffe (z. B. Lösemittel, Benzindämpfe, Papier, Holz, Kunststoffe, Metallstäube) vorhanden sind und die Möglichkeit besteht, das ein Brand entstehen kann. Zu den brandgefährdeten Bereichen gehören beispielsweise: Kfz-Werkstätten und Garagen Bereiche der Holzverarbeitung wie Schreinereien, Spanplattenwerken, Furnierwerken, Sägewerke Bereiche mit großen Mengen an Papier, Pappe und Holz wie im Lager, Packereien, Versandabteilungen Maßnahme für den betrieblichen Brandschutz wäre beispielsweise: Brandlast minimieren: Prüfung, ob es alternative Materialien gibt, die eine geringere Brandlast aufweisen. Kennzeichnungen von Gefahrenbereichen: An Eingängen und in den Räumen entsprechende Kennzeichnungen wie z. B. das Verbotszeichen P003 (brennendes Streichholz-Symbol) anbringen. Arbeitnehmer schulen: Arbeitnehmer auf den brandgefährdeten Bereich hinweisen, zu dem Umgang mit brennbaren Stoffen zu sensibilisieren und das Verhalten regelmäßig zu üben und zu optimieren. Wir unterstützen Sie im betrieblichen Brandschutz und den passenden Maßnahmen für den brandgefährdeten Bereich, schreiben Sie uns einfach. B) Explosionsgefährdete Bereiche Im betrieblichen Brandschutz ist von explosionsgefährdeten Bereichen die Sprache, wenn ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfe, Nebeln oder Stäuben auftritt, die zu einer wirksamen Zündquelle sich entwickeln können. Zu diesen explosionsgefährdeten Bereichen gehören beispielsweise: Lager für brennbare Flüssigkeiten und Gase Tätigkeiten mit Druckgaspackungen / Sprays und entzündbaren Treibgasen wie Butan und Propan Verarbeitung von lösemittelhaltigen Produkten, die versprüht oder erwärmt werden Verarbeitung von Leichtmetall und Holz, wo Stäube freigesetzt werden Maßnahmen für den betrieblichen Brandschutz sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (siehe TRBS 2152) und den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (siehe TRGS 720ff) geregelt und hängen von der Einstufung in eine Gefahrenzone ab. Wir unterstützen Sie im betrieblichen Brandschutz und den passenden Maßnahmen für den explosionsgefährdeten Bereich, schreiben Sie uns einfach. C) Brennbare Stoffe und Gemische im Betrieb Zu den brennbaren Stoffen und Gemische im betrieblichen Brandschutz gehören z. B. lösemittelhaltige Farben, Lacke und Klebstoffe, brennbare Sprays und Gase, Verdünner und Lösemittel sowie brennbare Feststoffe. Die Gefahrstoffverordnung gibt vor, dass Unternehmer:innen prüfen müssen, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen zu Brandgefährdungen führen können. Zu den Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes gehören: Gefährdungsbeurteilung: Unternehmen sollten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die Gefährlichkeit brennbarer Stoffe und Gemische zu bestimmen und geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Gefahr zu ergreifen. Dabei zu berücksichtigen sind die Mengen und die Konzentration der Gefahrenstoffe, die Kennzeichnungsetiketten auf dem Gebinde und das Sicherheitsdatenblatt. Gefährdungsbeurteilungen sollten regelmäßig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die betrieblichen Brandschutz-Maßnahmen aktuell und konform sind. Lagerung: Brennbare Stoffe und Gemische sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in besonders gekennzeichneten und geeigneten Lagerräumen aufbewahrt werden. Der Lagerbereich sollte gut belüftet, trocken und fern von anderen brennbaren materialen sein. Kennzeichnung: Alle brennbaren Stoffe und Gemische müssen entsprechend ihrer Gefahrenklasse gekennzeichnet werden, um eine ordnungsgemäße Handhabung zu gewährleisten. Etiketten enthalten Informationen über die Art des Stoffes, Gefahrensymbole, Lagerung und Handhabung. Schulung: Arbeitnehmer, die mit brennbaren Stoffen und Gemischen arbeiten, müssen im Umgang damit geschult werden und sich der Gefahren und Risiken bewusst sein. Dazu gehört auch der Umgang mit Gefahrstoffen, wie das Tragen von Schutzkleidung und das Einhalten von Sicherheitsregeln. Wir unterstützen Sie im betrieblichen Brandschutz und den passenden Maßnahmen zum Umgang mit brennbaren Stoffen und Gemischen, schreiben Sie uns einfach. Betrieblicher Brandschutz - Maßnahmen Fluchtwege und Notausgänge Sicherheitsbeleuchtung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Betriebsanweisung und Unterweisung Transport und Lagerung Brennbare Stäube Heiß- und Feuerarbeiten 1. Betrieblicher Brandschutz-Maßnahme: Fluchtwege und Notausgänge Fluchtwege und Notausgänge sind ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes und müssen an jedem Arbeitsplatz vorhanden sein. Als Fluchtweg wird ein Weg bezeichnet, der ein Gebäude im Falle einer Gefahrensituation, wie z. B. eines Feuers sicher und schnell verlassen kann. Notausgänge sind spezielle Ausgänge, die im Notfall benutzt werden können und direkt nach draußen führen. Vorgaben zu Rettungswegen und Notausgängen Betrieblicher Brandschutz fängt bereits hier mit den Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept oder aus dem Baugenehmigungsverfahren an. Zudem können auch zusätzliche Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht (ASR) ergeben. Maßnahmen zu Fluchtwegen und Notausgängen Kennzeichnung: Fluchtwege und Notausgänge müssen deutlich gekennzeichnet sein und dürfen nicht durch Gegenstände oder Materialien versperrt werden. Die Markierungen müssen gut sichtbar und beleuchtet sein, damit sie bei eingeschränkter Sicht erkennbar sind. Mindestbreite: Fluchtwege und Notausgänge sollten eine Mindestbreite aufweisen, um eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten. Die genaue Breite ist gesetzlich festgelegt und hängt von der Anzahl der Personen ab, die den Fluchtweg benutzen. Beleuchtung: Fluchtwege und Notausgänge sollten auch bei Stromausfall oder Rauch gut sichtbar sein. Daher müssen sie ausreichend beleuchtet sein, um eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten. Barrierefreiheit: Fluchtwege und Notausgänge müssen auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sein. Dazu können Rampen- oder Treppenlifte eingebaut werden. Zugang Feuerwehr: Treppenräume und Flure sind Rettungswege der Feuerwehr, diese wie auch die Zufahrtswege und Aufstellflächen sind stets freizuhalten. Flucht- und Rettungsplan: Damit alle Mitarbeiter im Brandfall wissen, welche Fluchtwege und Notausgänge zur Verfügung stehen, ist ein Flucht- und Rettungsplan aufzuhängen und sicherzustellen, dass dieser immer aktuell ist. Schulung: Mitarbeiter müssen darin geschult werden, wie im Fall einer Evakuierung sie sich zu verhalten haben und welcher Weg der beste Fluchtweg ist. Betrieblicher Brandschutz sicher umsetzen. Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne und Kennzeichnen die Fluchtwege, fordern Sie gern ein Angebot an. 2. Betrieblicher Brandschutz-Maßnahme: Sicherheitsbeleuchtung Fluchtwege müssen immer ersichtlich und gefahrlos nutzbar sein, auch wenn die allgemeine Beleuchtung ausfällt, die Sicherheitsbeleuchtung gibt Orientierung im Gefahrenfall. Vorgaben zu Sicherheitsbeleuchtung Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3 4/7) gibt Auskunft über die Planung und Installation von Sicherheitsbeleuchtung. Somit kann eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich sein, wenn z. B. Räume keine Tagesbeleuchtung haben, große Hallen oder Büros durchquert werden müssen oder viele ortsunkundige Personen vorhanden sind. Betrieblicher Brandschutz wird so sichergestellt. Wir installieren, prüfen und reparieren die Sicherheitsbeleuchtung, fordern Sie gern ein Angebot an. 3. Betrieblicher Brandschutz-Maßnahme: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Die Farben, Formen und Symbole von Verbots-, Warn-, Gebots- und Rettungszeichen sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3) festgelegt. Arbeitnehmer müssen regelmäßig zu der Bedeutung dieser Kennzeichnungen geschult werden. Betrieblicher Brandschutz wird durch Präventionsarbeit unterstützt. Brand- und explosionsgefährdete Bereiche müssen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein. Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen entlang von Fluchtwegen müssen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein. Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen müssen deutlich gekennzeichnet sein, damit sie im Brandfall schnell auffindbar sind. 4. Betrieblicher Brandschutz-Maßnahme: Betriebsanweisung und Unterweisung Arbeitnehmer müssen in angemessenen Zeitabständen jedoch mindestens einmal jährlich zu den “Grundsätzen der Prävention” gemäß DGUV 1 unterwiesen werden bzw. brauchen eine Betriebsanweisung, wenn die Tätigkeit den Umgang mit Gefahrenstoffen beinhaltet. Die Unterweisung muss auf den Arbeitsbereich des Arbeitnehmers angepasst sein und kann beispielsweise Folgendes beinhalten: Wissensvermittlung zu Entstehungsbrände und Explosionen Feuer löschen mit vorhandenen Brandschutzeinrichtungen Flucht- und Rettungspläne verstehen Richtiges Verhalten im Brand- oder Gefahrenfall Umgang mit Gefahrenstoffen und Arbeitsmitteln Der Inhalt wie auch der Zeitpunkt der Unterweisung muss schriftlich festgehalten und durch Unterschrift des Unterwiesenen bestätigt werden. Schulung und Prävention sind effiziente Maßnahmen für den betrieblichen Brandschutz. Betrieblicher Brandschutz und Prävention gehören zusammen. Wir bieten Brandschutz-Schulungen und Brandschutzunterweisung an, fordern Sie gern ein Angebot an. 5. Betrieblicher Brandschutz-Maßnahme: Transport und Lagerung Nicht nur die Lagerung von brennbaren Stoffen, sondern auch der Transport sind Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Transport von brennbaren Stoffen Ladungssicherungseinrichtungen, Aufbauten entsprechend der geltenden Regeln der Technik Ladegut ist zu verpacken, sichern und kennzeichnen Transport von gefährlichen Gütern und Stoffen sind Sicherheitsmaßnahmen entsprechend der Vorschriften einzuhalten (siehe “Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt” GGVSEB wie auch für Kleinmengen den Gefahrengut-Rechner auf WINGIS-Online.) Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen Gefährdungsbeurteilung erstellen Lager betreiben, überwachen und instand halten keine Zündquellen in der Nähe wie offene Flamme, Funken, heiße Oberflächen, direkte Sonneneinstrahlung oder extreme Temperaturen Druckgasbehälter an gut belüfteten Bereichen (z. B. Außenbereich) lagern und schützen (z. B. durch einen abschließbaren Gasflaschen-Container) Trennung von brennbaren und brandfördernde Flüssigkeiten Auftretende Mängel beseitigen geeignete Löschmittel in ausreichender Menge bereitstellen Flucht- und Rettungswege freihalten 6. Betrieblicher Brandschutz-Maßnahme: Brennbare Stäube Brennbarer Staub kann durch Aufwirbelung eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre erzeugen. Mit einer Staubexplosion ist zu rechnen, wenn die Korngrößen kleiner als 0,5 mm ist und eine Konzentration von etwa 15g/m³ Staub in der Luft liegt. Betriebliche Brandschutz-Maßnahmen, um eine explosionsfähige Atmosphäre zu verhindern, können beispielweise folgende sein: Brennbare Stäube regelmäßig entfernen, damit KEIN explosionsfähiges Staub-Luft-Gemisch entsteht Nutzung von speziellen Geräten wie zündquellenfreie explosionsgeschützte Staubsauger gemäß der ATEX 95 7. Betrieblicher Brandschutz-Maßnahme: Heiß- und Feuerarbeiten Eine besondere Brandgefahr stellen Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten sowie Erhitzen von Stoffen dar. Betrieblicher Brandschutz ist bei solchen Arbeiten besonders wichtig. Maßnahmen, die den betrieblichen Brandschutz betreffen, sind: Gefährdungsbeurteilung erstellen, auch mit Blick auf Alternative Verfahren ohne Zündgefahr Schweiß- und Brennschneid-Arbeiten nur von Fachpersonal über 18 Jahren durchführen lassen Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung ist eine schriftliche Erlaubnis (Erlaubnisschein) von der Unternehmensleitung einzuholen Brennbare Stoffe (z. B. Verpackungen, Öle, Farben) aus dem Umfeld entfernen, wenn nicht möglich, dann mit schwer entflammbarerer Plane abdecken Abdichtung von Wand-, Decken- und Bodenöffnungen zu benachbarten Bereichen Geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereitstellen, wie z. B. einen Feuerlöscher der entsprechenden Brandklasse Brandwache stellen, die im Ernstfall erste Löschmaßnahmen durchführen kann und die nach Beendigung der Tätigkeit regelmäßige Kontrollgänge macht, um die Umgebung auf Glimmnester u. Ä. zu prüfen. Wir unterstützen Sie beim betrieblichen Brandschutz, ein externer Brandschutzbeauftragter hilft bei der Gefährdungsbeurteilung oder Brandwache. Fordern Sie gern ein Angebot dazu an. Betrieblicher Brandschutz kann nur funktionieren, wenn alle Verantwortlichen die Aufgabe ernst nehmen und die gesetzlichen Vorgaben bzw. Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept oder der Gefährdungsbeurteilung eingehalten werden. Betrieblicher Brandschutz – haben Sie dazu noch Fragen? *** Wir sind aktuell nur in Deutschland und den Niederlanden tätig! *** Left Vorname Nachname Unternehmen / Einrichtung Straße PLZ E-Mail Right Telefon Ihre Nachricht Unsere Datenschutzinformationen finden Sie hier: Link Hidden Fields Name Leave this field blank × Vielen Dank! 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